Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung von Ex-Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely nun zurückgewiesen.
Wehsely hat auf Unterlassung und Kreditschädigung geklagt. Grund war ein Rechtsgutachten, das NEOS Wien im Zusammenhang mit der KH Nord-Affäre in Auftrag gegeben hat. Dabei wurde auch die Frage gestellt, ob die Stadträtin davon gewusst habe, dass die damalige KAV-Führung 200 Millionen Euro-Regressforderungen in den Wirtschaftsplan des KAV eingearbeitet hat – eine wohl zu optimistische Annahme, wie auch die Untersuchungskommission eindeutig belegt hat.
Der Oberste Gerichtshof ist nun der Argumentation des Erstgerichtes gefolgt und hat die „Einstweilige Verfügung“ gegen NEOS Wien abgelehnt. NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr: „Wir nehmen unsere Kontrollaufgaben sehr ernst und sehen es als unsere Aufgabe, seriös und fundiert die Arbeit der Stadtregierung unter die Lupe zu nehmen. Von Klagen lassen wir uns sicher nicht einschüchtern. Das Urteil bestätigt unseren Weg, den Mächtigen in dieser Stadt genau auf die Finger zu schauen!“