Versprochen - gehalten: Wien erhält eine Whistle Blower-Plattform, wo ab sofort anonym Hinweise auf Missstände gegeben werden können. Ein Meilenstein in Sachen Transparente Stadt!
Fortschrittskoalition setzt Ausbau der Transparenz zügig fort
Die Stadt Wien nimmt ein
"Die Fortschrittskoalition setzt bereits innerhalb der ersten 100 Tage konkrete Maßnahmen für mehr Transparenz und Fairness. Mit der Whistleblower-Plattform schaffen wir einen angstfreien Raum. Die Anonymität schützt jene, die bis jetzt immer auf dem kürzeren Ast gesessen sind! Das ist ein echter Meilenstein in der Korruptionsprävention und –bekämpfung. Wien wird fairer, Wien wird transparenter, Wien wird besser!“, so Vizebürgermeister und Transparenzstadtrat Christoph Wiederkehr.
Die Fortschrittskoalition für Wien hat in ihrem Regierungsabkommen ein klares
Neben der frühzeitigen Aufdeckung steht die Prävention von Compliance-Verstößen und Risiken zur Vermeidung finanzieller Schäden und Reputationsschäden für die Stadt Wien im Vordergrund. Hinweise sind eine wichtige Quelle für die Aufdeckung von Korruption. Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersysteme stellen ein Standardelement eines Compliance-Management-Systems dar und tragen zu einer transparenten Verwaltung bei. Die Einrichtung eines webbasierten Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems eröffnet einen zusätzlichen Meldekanal, der auch die Möglichkeit einer anonymen Kommunikation bietet. Der vom Landesgesetzgeber normierte rechtliche Schutz für HinweisgeberInnen wird somit um einen technischen Schutz ergänzt.
Beim Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem handelt es sich um eine
Der Aufruf erfolgt über die Internetseite https://www.bkms-system.net/stadtwien (Business Keeper Monitoring System® – BKMS®). Auf der Einstiegsseite werden FAQs zur Verfügung gestellt. Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt ausschließlich durch erfahrene, eigens geschulte MitarbeiterInnen der Gruppe Interne Revision und Compliance. Die Business Keeper GmbH als Anbieterin des Systems hat keine Einsicht in die abgegebenen Hinweise.
Best Practice
Webbasierte Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersysteme gelten als