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Angst und Bange statt langer Schlange! Die Ungewissheit in der Nachtgastronomie muss endlich ein Ende finden

Heute fand unsere Pressekonferenz mit mit Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn, NEOS Wien Wirtschaftssprecher Markus Ornig und Joachim Natschläger, Inhaber Klub O statt.

Während große Teile der gastronomischen Betriebe am 15.5.2020 ihre Pforten geöffnet haben,  wird der Unmut der Unternehmer_innen, die ihr Geld in der Nachtgastronomie verdienen, immer größer. Statt der bekannten langen Schlangen vor Nachtlokalen herrscht Stillstand und Verunsicherung.

Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen rasch handeln! Deshalb haben über 20 prominente Nachtgastronom_innen aus dem gesamten Bundesgebiet gemeinsam mit Sepp Schellhorn und Markus Ornig Lösungsansätze- und Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereröffnung der betroffenen Betriebe erarbeitet.

Kommunikationsvakuum seitens der Verantwortungsträger muss endlich beendet werden, konkrete Maßnahmen müssen folgen!

„Was aus unserer Sicht völlig unverständlich ist, ist die Tatsache, dass ein wichtiger Wirtschaftszweig in der aktiven Bewältigung der Krise komplett ausgespart wird! Planungssicherheit, Förderungen und Erleichterungen sind für die Nachtwirtschaft und deren Zulieferer lebensnotwendig! Wir haben daher mit den Nachtgastronom_innen ganz konkrete Maßnahmen, die man sofort umsetzen kann, entwickelt“, fasst Sepp Schellhorn, Wirtschaftssprecher der NEOS Situation zusammen. Markus Ornig, Wirtschaftssprecher der NEOS Wien verweist auf die enorme Wichtigkeit einer Perspektive für die Betroffenen. „Wenn allein in der Wiener Nachtgastronomie normalerweise über 24.000 Menschen einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erwirtschaften, dann muss man diesen Menschen eine Perspektive geben. Wir brauchen einen konkreten Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Nachtgastronomie mit Ende Mai. Die Erkenntnisse, die wir aus der Öffnung der Tagesgastronomie gewonnen haben, werden uns hier sicherlich helfen.“, so Ornig.

Wenn die Bundesregierung noch länger einen Vollbetrieb verunmöglicht, müssen auch längerfristige Konzepte angedacht werden. „Wir müssen auch den Worst Case im Auge behalten. Für diesen Fall wäre die „Freeze-Lösung“, also das Einfrieren aller Zahlungen auf eine bestimmte Zeit ein probates Mittel“, so Schellhorn.

Ausufern illegaler Partys ist zu verhindern-Nachtgastronom_innen sorgen für Partys, die im Rahmen bleiben

Ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist, ist die Tatsache, dass sich vor allem junge Leute auf Dauer nicht vom Feiern abhalten lassen werden. Dies sieht auch Joachim Natschläger, der in der Wiener Innenstadt mehrere Diskotheken betreibt, so. „Wir sehen jetzt schon einen deutlichen Anstieg an illegalen Partys und Feiern. Das wird sich noch intensivieren. Wir Nachtgastronomiebetriebe können mit modernen Mitteln wie Apps, die Zugangsbeschränkungen regeln und mit der strikten Einhaltung der behördlichen Regeln eine gewisse Übersichtlichkeit der Lage gewährleisten. Bei illegalen Partys wird das nicht möglich sein und die Ansteckungsgefahr wird hier deutlich höher sein! “, so Natschläger.

„Task Force Nachtgastronomie“ erarbeitet konkrete Forderungen an die Politik:

  1. Sofortiges Ende der Nicht-Kommunikation in Richtung der Nachtgastronomie seitens der Regierung
  2.  Schrittweise Öffnung der Nachgastronomie unter Einhaltung aller vorgegebenen Regeln (Hygiene, Zutrittskontrolle etc..) von einer Testphase über den Sommer zu einer stufenweisen Totalöffnung im Herbst unter der Voraussetzung, dass die Fallzahlen in einem überschaubaren Rahmen bleiben
  3. Klassifizierung der nachtgastronomischen Betriebe in drei Cluster, für die individuelle Regelungen gelten (Betriebe bis zu 100 Gästen, Betriebe von 11 bis 500 Gästen, Betriebe mit über 500 Gästen)
  4. Bundesweite Förderung nach dem Vorbild der Clubkulturförderung in Berlin
  5. Fonds zur Haftungsübernehme der Mieten für Lokale und Betriebsstätten bis zum Vollbetrieb
  6. Zusammenlegung der Bilanzen für die Jahre 2019 und 2020
  7. Möglichkeit einer raschen und unbürokratischen Änderung der Betriebsanlagengenehmigung, etwa im Falle der Adaptierung der Öffnungszeiten je nach aktuellem Bedarf
  8. zeitlich begrenztes Schutzverfahren für von der Insolvenz gefährdete Nachtgastronomiebetriebe , wie es etwa in der Slowakei schon umgesetzt wird
  9. Im Ernstfall Implementierung der „Freeze-Lösung“, also dem Einfrieren aller Zahlungen für 365 Tage. Bund und Banken müssten dieser Lösung noch die Zustimmung erteilen

    „Die Lösungsansätze für die momentane Misere liegen am Tisch. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortungsträger_innen in der Politik diesem enorm wichtigen Wirtschaftszweig endlich Beachtung schenken und hier rasch in die Umsetzung kommen!“, so Schellhorn und Ornig unisono.

     

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