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DIE SPENDENREGELN

Anmerkung: Die hier angeführten Grenzen gelten für das Jahr 2024. Die valorisierten (erhöhten) Obergrenzen werden im Laufe des Jänners 2025 durch den Rechnungshof bekannt gegeben.

Folgendes ist zu beachten:

  • Einzelspenden über € 165,– sind unter Angabe des/r Spender:in vierteljährlich dem Rechnungshof zu melden.
  • Einzelspenden über € 540,– werden unter Angabe des Namens und der PLZ des/der Spender:in vom Rechnungshof veröffentlicht.
  • Pro Kalenderjahr dürfen von jedem/r Spender:in (in Summe an Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen) maximal € 9.285,– (2024) gespendet werden. Darunter fallen auch sämtliche Sachspenden!
  • Von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer sind Spenden bis € 540,– zulässig. Für EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Österreich gelten die gleichen Regeln wie für Österreicher:innen.
  • Zwischen dem Stichtag einer Nationalrats- oder EU-Wahl und dem jeweiligen Wahltag müssen Spenden über € 2.500,– unverzüglich an den Rechnungshof gemeldet werden, der diese unter Angabe des Namens veröffentlicht.
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PRAKTISCHE INFOS ZU DEINER SPENDE

  • Am meisten hilfst du mit einem regelmäßigen Beitrag deiner Wahl, denn unsere Arbeit erfordert einen langen Atem.
  • Sehr gerne stellen wir dir eine Spendenquittung aus.
  • Verwaltungskosten niedrig halten: Bei Zahlung mittels SEPA Lastschrift, entstehen uns keinerlei Buchungskosten.
  • Personen, die wollen, dass ihre Spende "ohne Namen" auf unserer Transparenzseite veröffentlicht wird, müssen dies bitte im Feld "Nachricht" als "Spende OHNE Name" angeben.
  • Wir respektieren deinen Datenschutz. Alle Informationen: neos.eu/datenschutz
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Kontakt

Philipp Kern
Landesgeschäftsführer NEOS Wien 

E-Mail: wien@neos.eu 

Unsere Kontonummer 
IBAN: AT02 2011 1821 5274 7605
BIC: GIBAATWWXXX

Spendenempfänger: 
NEOS – Das Neue Österreich 
 

Philipp Kern

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