Endlich barrierefrei!
02.06.2023 | NEOS Team | 1 MinuteArtikel 7, Absatz1 des Bundesverfassungsgesetzes aus 1997 besagt, dass „niemand auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden darf“. Das gilt auch für Veranstaltungsorte an öffentlichen Plätzen.