„Die Regelung mit Fixtarifen sowohl für Taxis als auch für Mietwagen ist vor allem für letztere ein schwerer Eingriff in die Erwerbsfreiheit“, so Douglas Hoyos. „So ein Eingriff müsste wichtigen öffentlichen Interessen dienen und auch verhältnismäßig in den gewählten Mitteln sein. Wir sehen beides nicht – das Interesse des Konsumentenschutzes allein kann Fixtarife nicht rechtfertigen. Abgesehen davon, dass die Konsumenten dadurch unserer Ansicht nach eher Nachteile daraus ziehen werden!“
NEOS unterstützt in diesem Punkt eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof von rund 30 österreichischen Mietwagen-Unternehmen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch: „Die Novelle ist in Wahrheit eine ‚Lex Taxi‘, die ausschließlich dem Konkurrenzschutz dient. Der Gesetzgeber behandelt zwei völlig unterschiedliche Gewerbe gleich – dies verstößt gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Zudem ist die Einführung verbindlicher Tarife ein schwerer Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Die Festlegung von Preisen für angebotene Leistungen gehört zum Kern unternehmerischer Betätigung. Daher wird die Gelegenheitsverkehrs-Gesetz-Novelle einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten.“
Vielfalt unter den Anbietern berücksichtigen
Das Beförderungsgewerbe befindet sich in einem rasanten Umbruch. Daher muss es moderne, faire Spielregeln für alle Betreiber geben. Diese müssen aber völlig neu gedacht werden und dürfen sich nicht am antiquierten Vorbild des Taximarktes orientieren. Die Einführung eines Fixpreises zerstört hingegen den Wettbewerb und schadet den Konsument_innen, die mit höheren Preisen rechnen müssen.
Taxis und Mietwagen sollen zwar unter gleichen Bedingungen ihr Geschäft betreiben – das wird aber in der Praxis nicht berücksichtigt, kritisiert NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr: „Den Taxis werden weiter Sonderrechte eingeräumt. So dürfen Taxis nach der StVO die Busspur benutzen. Mietwagen dürfen das auch künftig nicht, obwohl sie dasselbe Gewerbe betreiben. Hier ist zu prüfen, ob Gesetze wie dieses, die die Taxis bevorzugen, nicht ebenfalls verfassungswidrig sind!“
Mindestpreis für Pauschalvereinbarungen
Kritisch sieht NEOS auch den Mindestpreis für Pauschalvereinbarungen, für den künftig der einstündige Zeittarif gilt. In Wien sind das 27,80 Euro. Darunter wird es künftig keine Pauschalvereinbarungen mehr geben. Betroffen davon sind etwa Transporte vom Bahnhof zu einer bestimmten Veranstaltung, oder auch Fahrten zum Flughafen.
Verlust von Arbeitsplätzen
Für Mietwagen-Betreiber bedeuten die neuen Regelungen neben der wirtschaftlichen auch enorme Herausforderungen im Personalbereich. Da noch keine Pläne betreffend einer neuen Bundesbetriebsordnung bekannt sind, ist davon auszugehen, dass auch die Mietwagenfahrer_innen künftig einen Taxischein brauchen werden.
Bis zum geplanten Inkrafttreten der Novelle am 1.9.2020 müssten somit rund 9.500 Fahrer_innen die Ausbildung absolvieren, was aus Kapazitätsgründen unmöglich ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes steht für tausende Mietwagenfahrer_innen im Raum, für die Unternehmen ist eine Planung des nächsten Geschäftsjahres nur sehr beschränkt möglich.
Generell ist die derzeitige Form des Taxischeines antiquiert und darum zu hinterfragen.
NEOS-Forderungen
Für NEOS ist klar, dass es statt des derzeit vorliegenden Gesetzes eine moderne Regelung für Taxis und Mietwagen braucht. Nach der sehr wahrscheinlichen Aufhebung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes durch den VfGH müssen daher folgende Bedingungen erfüllt werden:
· Wegfall des Fixpreises
· Anpassung der Vorschriften auf moderne technologische Möglichkeiten (Apps etc.)
· Niedrigere Hürden für Gewerbeausübung
· Reform des Taxischeines
· Anpassung der StVO-Regelungen, die derzeit Taxis bevorzugen