Bei jedem Bauvorhaben, für das die bestehende Flächenwidmung geändert wird, sind Diskussionen vorprogrammiert. So auch hier: Mit der geplanten und wohl in Kürze beschlossenen "Anlassflächenwidmung" werden nicht nur die bereits erwähnten neuen, eingerückten Baulinien und der öffentliche Durchgang festgelegt (die naturgemäß rundum Zustimmung finden), sondern auch die Schutzzonen des Gebäudebestands definiert. Die öffentliche Kritik stößt sich vor allem daran, dass nur zwei Gebäude (Kochgasse 27+29) weiterhin in der Schutzzone liegen, während die übrigen vom Projekt betroffenen Gebäude der Confraternität (Skodagasse, Lederergasse, Haspingergasse bis Nr. 6) nun zum Abbruch freigegeben sind, obwohl es sich dabei durchaus um schützenswerte Altbauten aus den Perioden Neo-/Klassizismus, Spät-/Historismus und Jugendstil handelt.
Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, liegt schlicht und einfach am übergeordneten Interesse der "Verpflichtung der Daseinsvorsorge" (Gesundheitswesen), das wohl auch für Privatspitäler angenommen wird. Die sonst so strenge MA18 (Architektur und Stadtgestaltung) wird damit "im öffentlichen Interesse overruled".