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Die neue "Confraternität"

Bis 2028 wird das Privatspital Confraternität de facto komplett neu errichtet. Die Auswirkungen im Grätzl und die nötige Änderung der Flächenwidmung sorgen dabei für Diskussionen.

Warum der Neubau?

Die "Confra" ist in die Jahre gekommen und erfüllt die Anforderungen an ein modernes Spital nicht mehr. Weiters betreibt die UNIQA unweit davon auch das "Goldene Kreuz" und erwartet sich Verbesserungen durch Übernahme einiger Leistungen in die Confraternität. Die Bettenkapazität wird mit ca. 120 um etwa ein Viertel erhöht.

Nach Beschluss der neuen Flächenwidmung im Gemeinderat soll heuer die Detailplanung starten, 2026 Baueinreichung und Baustart erfolgen und die neue Confraternität 2028 wieder eröffnen. Die Anrainer:innen werden also etwa 2 Jahre lang mit der Bautätigkeit leben müssen.

Profitiert auch der Bezirk von diesem Projekt?

Grundsätzlich hat die Bezirksvertretung keine Entscheidungsgewalt hinsichtlich des Bauvorhabens, wurde aber im Vorfeld über den Bauausschuss beratend eingebunden und konnte sein Anliegen deponieren.

Positiv für die Josefstadt:

  • Die bisherigen Kassenleistungen - vor allem die Röntgenordination - werden weiterhin angeboten und nach Möglichkeit auch erweitert, fallen allerdings in der Bauphase zwischenzeitlich weg. Ein adäquates Provisorium (etwa im Goldenen Kreuz) zu finden, dürfte schwierig werden.
  • Die Parkplatzsituation könnte sich - wenn auch nur marginal - verbessern, falls in der neuen Tiefgarage des Spitals ein Überschuss an Stellplätzen erzielt werden kann. Für diesen Fall wurde dem Bezirk unverbindlich zugesagt, einige Plätze (voraussichtlich 5-10) Anwohner:innen anzubieten.
  • Mit der neuen Flächenwidmung wird die Baulinie entlang Lederer- und Haspingergasse etwas zurückversetzt was Begrünungsmaßnahmen seitens des Bezirks ermöglicht. Eine Fassadenbegrünung der neuen Gebäude wird aber aus hygienischen Gründen vom Errichter abgelehnt.
  • Der Innenhof der Anlage wird etwa im selben Ausmaß wie bisher begrünt sein und der öffentliche Durchgang erhalten bleiben.

 

Die neue Flächenwidmung - dürfen's denn das?

Bei jedem Bauvorhaben, für das die bestehende Flächenwidmung geändert wird, sind Diskussionen vorprogrammiert. So auch hier: Mit der geplanten und wohl in Kürze beschlossenen "Anlassflächenwidmung" werden nicht nur die bereits erwähnten neuen, eingerückten Baulinien und der öffentliche Durchgang festgelegt (die naturgemäß rundum Zustimmung finden), sondern auch die Schutzzonen des Gebäudebestands definiert. Die öffentliche Kritik stößt sich vor allem daran, dass nur zwei Gebäude (Kochgasse 27+29) weiterhin in der Schutzzone liegen, während die übrigen vom Projekt betroffenen Gebäude der Confraternität (Skodagasse, Lederergasse, Haspingergasse bis Nr. 6) nun zum Abbruch freigegeben sind, obwohl es sich dabei durchaus um schützenswerte Altbauten aus den Perioden Neo-/Klassizismus, Spät-/Historismus und Jugendstil handelt.

Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, liegt schlicht und einfach am übergeordneten Interesse der "Verpflichtung der Daseinsvorsorge" (Gesundheitswesen), das wohl auch für Privatspitäler angenommen wird. Die sonst so strenge MA18 (Architektur und Stadtgestaltung) wird damit "im öffentlichen Interesse overruled".

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