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Großes Paket zur Bekämpfung der Kinderarmut

Kein Kind zurücklassen - Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr hat ein großes Paket zur Bekämpfung von Kinderarmut im Bildungsbereich geschnürt.

15 Millionen Euro für armutsgefährdete Familien

In Zeiten der massiven Teuerungswelle handelt Christoph Wiederkehr als Bildungsstadtrat und entlastet armutsgefährdete Familien nachhaltig. Ein warmes, gesundes Mittagessen sowie die Teilnahme an der Ganztagesbetreuung sind auch Fragen der Chancengerechtigkeit, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängen dürfen.

Deutliche Entlastung bei Essensbeiträgen in Schulen, Kindergärten und Horten

Als Herzstück der Entlastung gibt es ab dem kommenden Schuljahr eine deutliche Hilfestellung für Betroffene bei Essensbeiträgen für Schulen, Kindergärten und Horte. Die Bemessungsgrundlage für Nullzahler, also jenen Eltern, die gar nichts für das Mittagessen ihrer Kinder bezahlen, orientiert sich am Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind (EUR 1.864,94 im Jahr 2023 statt bisher EUR 1.283,73) und wird nun jährlich angepasst.
Ebenso sind Obsorgeberechtigte mit einem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Mindestsicherungsbescheid Nullzahler. Die Förderung soll nach einmaliger Prüfung für das gesamte Betriebsjahr gewährt werden. Ausgehend von diesen Standards wird auch die Berechnung des Anspruchs auf ermäßigtes Mittagessen in Kindergärten seitens der MA 11 erfolgen.

Besuchsbeiträge in Horten und in der Nachmittagsbetreuung sinken

Die Ermäßigungsstruktur bei den Betreuungsbeiträgen der MA 10 und MA 56 wird vereinfacht und in vier Stufen angepasst.

Bis zu 3.000 Euro Entlastung/Familie

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Die neue Ermäßigungsstruktur

Nachhaltige Entlastung!

Konkret heißt das, dass begünstigte Familien durch die neue Bemessung in Schulen mit einer Ersparnis von bis zu 2.300 € pro Jahr rechnen können. Für begünstigte Eltern im Kindergarten bedeutet die Förderung des Essensbeitrags eine jährliche Ersparnis von etwa 800 €. 
In Horten sieht es so aus, dass Betroffene mit einer jährlichen Unterstützung von etwa 1.750 € rechnen können.

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Mehr Unterstützung auch bei Ausflügen

Ebenso wird die Unterstützung für armutsgefährdete Familien im Bereich von mehrtägigen Schulveranstaltungen, also Winter-und Sommersportwochen sowie Projektwochen, ausgeweitet.
Der Anspruch auf eine Unterstützung ist schon ab einer dreitägigen Schulveranstaltung (statt bisher 5-tägig) möglich. Zusätzliche Anspruchsberechtigte – neben Mindestsicherungsbezieher:innen, Mindestpensionist:innen und Grundversorgungsbezieher:innen sind neu Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 beziehungsweise von der MA 11 finanzierten Wohngemeinschaften, alleinerziehende Notstandshilfebezieher:innen (Nachweis durch Meldezettel) sowie Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von monatlich durchschnittlich € 1.864,94 (inklusive 13. und 14. Gehalt und allfälliger Alimente). Die Summe ist auch als Einkommensgrenze für Nullzahler geplant.

Zusätzlich wird eine Anhebung der Sätze um 10% und Auszahlung abhängig von der Anzahl der Tage der Schulveranstaltung (3 bis 5 Tage) umgesetzt.

Es werden also sowohl der Kreis der Bezugsberechtigten, als auch die Unterstützungsbeträge aufgestockt. Der Start der Reform ist mit dem neuen Schuljahr im September 2023 geplant.

Unterstützung beim Ankauf von Unterrichtsmaterialien in Wiener Pflichtschulen

Auch bei der Beschaffung von erforderlichen Unterrichtsmaterialien greift die Stadt Betroffenen indirekt unter die Arme.

Öffentliche Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen stellen ihren Schüler*innen am Beginn des Schuljahres Hefte, Bleistifte, Zeichenpapier oder Ähnliches gratis zur Verfügung. So müssen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten diese Schulsachen nicht selbst kaufen. Die Lehrkräfte können dank dem Zuschuss je nach Schul-Schwerpunkt und eigenen Anliegen zusätzliche Unterrichtsmaterialien auswählen und so den Unterricht speziell nach ihren Vorstellungen gestalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Schulform und der Anzahl der schulpflichtigen Kinder an der Schule ab und beträgt insgesamt etwa 415.000 €. 

Die Schulen erhalten den Zuschuss als Gesamtbetrag für alle Schüler:innen und entscheiden über die Verwendung und Aufteilung des Geldes im Rahmen der geltenden Richtlinien.

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