Ebenso wird die Unterstützung für armutsgefährdete Familien im Bereich von mehrtägigen Schulveranstaltungen, also Winter-und Sommersportwochen sowie Projektwochen, ausgeweitet.
Der Anspruch auf eine Unterstützung ist schon ab einer dreitägigen Schulveranstaltung (statt bisher 5-tägig) möglich. Zusätzliche Anspruchsberechtigte – neben Mindestsicherungsbezieher:innen, Mindestpensionist:innen und Grundversorgungsbezieher:innen sind neu Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 beziehungsweise von der MA 11 finanzierten Wohngemeinschaften, alleinerziehende Notstandshilfebezieher:innen (Nachweis durch Meldezettel) sowie Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von monatlich durchschnittlich € 1.864,94 (inklusive 13. und 14. Gehalt und allfälliger Alimente). Die Summe ist auch als Einkommensgrenze für Nullzahler geplant.
Zusätzlich wird eine Anhebung der Sätze um 10% und Auszahlung abhängig von der Anzahl der Tage der Schulveranstaltung (3 bis 5 Tage) umgesetzt.
Es werden also sowohl der Kreis der Bezugsberechtigten, als auch die Unterstützungsbeträge aufgestockt. Der Start der Reform ist mit dem neuen Schuljahr im September 2023 geplant.
Unterstützung beim Ankauf von Unterrichtsmaterialien in Wiener Pflichtschulen
Auch bei der Beschaffung von erforderlichen Unterrichtsmaterialien greift die Stadt Betroffenen indirekt unter die Arme.
Öffentliche Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen stellen ihren Schüler*innen am Beginn des Schuljahres Hefte, Bleistifte, Zeichenpapier oder Ähnliches gratis zur Verfügung. So müssen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten diese Schulsachen nicht selbst kaufen. Die Lehrkräfte können dank dem Zuschuss je nach Schul-Schwerpunkt und eigenen Anliegen zusätzliche Unterrichtsmaterialien auswählen und so den Unterricht speziell nach ihren Vorstellungen gestalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Schulform und der Anzahl der schulpflichtigen Kinder an der Schule ab und beträgt insgesamt etwa 415.000 €.
Die Schulen erhalten den Zuschuss als Gesamtbetrag für alle Schüler:innen und entscheiden über die Verwendung und Aufteilung des Geldes im Rahmen der geltenden Richtlinien.