Politiker_innen sollten ihre Entscheidungen so sorgfältig treffen, wie es auch Entscheidungsträger_innen in der Privatwirtschaft müssen. Dort gilt die „Business Judgement Rule“. Sie verlangt, dass nach bestem Wissen und Gewissen und erst nach vorheriger umfassender Information gehandelt wird. Unser Rechtssystem bietet zwar bereits jetzt die Möglichkeit der Amtshaftung und der Organhaftung, um gegen staatliches Fehlverhalten vorzugehen. Fügt ein Staatsbediensteter jemandem durch rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten Schaden zu, haftet vorerst die jeweilige Gebietskörperschaft, die sich das Geld dann vom betroffenen Beamten oder Politiker via Regressforderung zurückholen kann, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat.
In der Praxis werden solche Ansprüche und Regressforderungen gegen die verantwortlichen Politiker_innen so gut wie nie geltend gemacht. Meistens werden solche Verfahren lediglich gegen die Beamtenebene geführt, nicht jedoch gegen Politiker_innen. Zudem obliegt es in der Praxis den jeweiligen Ministerien, Ersatzansprüche geltend zu machen. Im Falle eines Fehlverhaltens auf Ministerebene müsste der Minister oder die Ministerin letztlich gegen sich selbst vorgehen. Es ist daher notwendig, die Klagebefugnis zu verlagern.
Den Rechnungshöfen von Bund und Ländern soll die Kompetenz eingeräumt werden, bei gravierenden Rechtsverletzungen der obersten Organe des Bundes und der Bundesländer bei Gericht ein Feststellungsverfahren zu beantragen. In diesem Verfahren wäre zu prüfen, ob die Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und dem oder der Verantwortlichen grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Rechnungshof soll die Einhaltung dieser Regeln überwachen können und, wie auch vom renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgeschlagen, für die Republik Regressansprüche und Organhaftungsansprüche geltend machen.