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KH Nord zeigt Notwendigkeit für Politikerhaftungen

Immer wieder kommt es in Österreich zu Vorfällen, in denen Spitzenpolitiker_innen aufgrund grober Vernachlässigung ihrer Pflichten falsche Entscheidungen treffen. Das schadet nicht nur dem Ansehen der Politik, sondern belastet auch über Generationen hinweg die Steuerzahler_innen, die diese Kosten bezahlen müssen. Aktuell zeigt sich vor allem beim KH Nord, dass die Verantwortungsträger offenkundig ihre gebotenen Sorgfaltspflichten verletzt haben, nämlich mit dem Geld der Wienerinnen und Wiener sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzugehen. Trotzdem werden Politiker_innen für derart offensichtliche Fehlentscheidungen bis heute nicht zur Verantwortung gezogen. NEOS fordern daher eine Politikerhaftung, die eine Erweiterung der Kompetenzen der Rechnungshöfe umfasst.

Seit Bekanntwerden des Rechnungshof-Berichts zum Krankenhaus Nord und der seit Frühling laufenden Untersuchungskommission wurde durchgehend bestätigt, dass das gesamte Projekt aus zahlreichen Fehlentscheidungen der politisch Verantwortlichen besteht. Der Rechnungshof zeigte schon früh und unmissverständlich auf, dass seit der Planung und Finanzierung bis zur Errichtung nicht nachvollziehbare Entscheidungen getroffen wurden. Diese lassen die Bürger_innen nun mit eklatanten Mehrkosten zurück – im Fall KH Nord bis zu 500 Milionen €.

Planung und Vergaben

Ursprünglich beabsichtigten die Stadt Wien und der KAV, das Krankenhaus Nord im Wege eines Public-Private-Partnership Modells zu realisieren. Entgegen internationaler Praxis verlangte der KAV von den Bewerbern auch die Bereitstellung eines Grundstücks – diese Mindestvoraussetzungen konnte nur ein Konsortium erfüllen. Im April 2010 – kurz nachdem der KAV das Grundstück erworben hatte – widerrief der KAV die EU-weite Ausschreibung. Auf einen Generalunternehmer wurde in der Folge verzichtet, der KAV vergab vielmehr ca. 250 Einzelausschreibungen. Dieses Vorgehen ist nicht nur im internationalen Vergleich atypisch, sondern laut RH weder zweckmäßig noch wirtschaftlich.

Falschinformationen gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit

Spätestens seit der Zeugenaussage von Ex-KAV-Chef Udo Janßen wissen wir, dass die ausufernden Kosten den verantwortlichen Personen – der KAV Generaldirektion und der Stadträtin – bereits im Jänner 2014 bekannt waren. Gemeinderat und die Öffentlichkeit wurden darüber falsch informiert.

Fragwürdige Personalentscheidungen

Auch seit der Befragung von Janßen bekannt: Die damalige Stadträtin Whesely veranlasste, dass wesentliche Schnittstellen-Schlüsselfunktionen von parteipolitisch Verbündeten besetzt wurden. Wie Zeugen bestätigt haben, sollte so ein politisches Hineinregieren in die KAV-Geschäftsführung ermöglicht werden. Gleichzeitig veranlasste die Stadträtin personelle Wechsel, die von Beteiligten mit „dem Projekt wurde der Kopf abgeschlagen“ beschrieben wurden.

NEOS fordern Politikerhaftung

Politiker_innen sollten ihre Entscheidungen so sorgfältig treffen, wie es auch  Entscheidungsträger_innen in der Privatwirtschaft müssen. Dort gilt die „Business Judgement Rule“. Sie verlangt, dass nach bestem Wissen und Gewissen und erst nach vorheriger umfassender Information gehandelt wird. Unser Rechtssystem bietet zwar bereits jetzt die Möglichkeit der Amtshaftung und der Organhaftung, um gegen staatliches Fehlverhalten vorzugehen. Fügt ein Staatsbediensteter jemandem durch rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten Schaden zu, haftet vorerst die jeweilige Gebietskörperschaft, die sich das Geld dann vom betroffenen Beamten oder Politiker via Regressforderung zurückholen kann, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat.

In der Praxis werden solche Ansprüche und Regressforderungen gegen die verantwortlichen Politiker_innen so gut wie nie geltend gemacht. Meistens werden solche Verfahren lediglich gegen die Beamtenebene geführt, nicht jedoch gegen Politiker_innen. Zudem obliegt es in der Praxis den jeweiligen Ministerien, Ersatzansprüche geltend zu machen. Im Falle eines Fehlverhaltens auf Ministerebene müsste der Minister oder die Ministerin letztlich gegen sich selbst vorgehen. Es ist daher notwendig, die Klagebefugnis zu verlagern.

Den Rechnungshöfen von Bund und Ländern soll die Kompetenz eingeräumt werden, bei gravierenden Rechtsverletzungen der obersten Organe des Bundes und der Bundesländer bei Gericht ein Feststellungsverfahren zu beantragen. In diesem Verfahren wäre zu prüfen, ob die Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt und dem oder der Verantwortlichen grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Rechnungshof soll die Einhaltung dieser Regeln überwachen können und, wie auch vom renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgeschlagen, für die Republik Regressansprüche und Organhaftungsansprüche geltend machen.

 

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