Untersuchungsausschüsse auf Landesebene und Untersuchungskommissionen auf Gemeindeebene zählen zu den wichtigsten politischen Kontrollinstrumenten in parlamentarischen Demokratien. Als Oppositionspartei hat NEOS Wien stets gefordert, diese Kontrollinstrumente in Wien zu stärken. Die rot-pinke Fortschrittskoalition bringt nun gemeinsam mit den Wiener Grünen eine Reform von Untersuchungsausschuss und -kommission auf den Weg, die die Rechte insbesondere der Wiener Oppositionsparteien ausbaut: „Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, die Demokratie zu stärken. Das bedeutet, auch als Regierungspartei keine Scheu davor zu haben, mehr Transparenz und Kontrolle zuzulassen. Die Reform des Untersuchungsausschusses und der Untersuchungskommission, die nach jahrelanger Diskussion in Wien nun in der Fortschrittskoalition endlich umgesetzt wird, ist daher ein demokratiepolitischer Meilenstein“, so NEOS Wien Transparenzsprecher Jörg Konrad, der die überparteilichen Verhandlungen geführt hat.
Während auf Bundesebene von der ÖVP Einschränkungen bei den Kontrollrechten im U-Ausschuss bis hin zur Abschaffung der Wahrheitspflicht diskutiert werden, geht Wien hier den genau umgekehrten Weg und baut die Kontroll- und Minderheitenrechte weiter aus.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neben einer Neuregelung der Besetzung des/der Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter_innen sieht die Reform von Untersuchungsausschuss und -kommission vor allem eine Stärkung der Minderheitenrechte vor: Die Zahl des sogenannten Einsetzungsquorums wird von 30 auf 25 Mandatar_innen herabgesetzt.
Der Vorsitz ist zukünftig nur noch aktiven oder im Ruhestand befindlichen Richter_innen vorbehalten. Dadurch soll die Objektivität der Verfahren gewährleistet werden. Ebenso übernehmen drei Richter_innen gemeinsam die Funktion eines Schiedsgremiums, das über strittige Fragen bei der Verfahrensführung entscheidet.
Eine weitere Stärkung der Minderheitenrechte ist die Möglichkeit der Ladung einer unbegrenzten Anzahl an Zeug_innen (Auskunftspersonen) durch die Einsetzungsminderheit und die Durchführung ergänzender Beweisaufnahmen.
Ebenfalls neu ist eine Regelung der Verfahrenshilfe, die Ausweitung des Untersuchungszeitraums von 8 auf 10 Jahre sowie die Möglichkeit zur Verlängerung von U-Ausschuss und U-Kommission um 3 Monate durch die Einsetzungsminderheit.
Die 12 Monate Dauer der U-Kommission des U-Ausschusses beginnt nun erst mit der konstituierenden Sitzung, nicht bereits mit der Einsetzung durch den Gemeinderat/Landtag. Dadurch wird wichtige Zeit gewonnen.
Jörg Konrad (NEOS) hat die Reform führend verhandelt.