Die jüngsten rechtlichen Streitigkeiten um die Untersuchungskommission „parteinahe Vereine“ zeigen einmal mehr: Das demokratiepolitisch wichtige Instrument UKo muss dringend reformiert werden. NEOS Klubobmann Christoph Wiederkehr: „Es ist absurd, dass uns ausgerechnet die Magistratsdirektion mit einem Rechtsgutachten verbieten will, mögliche Missstände im Magistrat zu untersuchen und sogar mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird. Wir brauchen Klarheit und eine handlungsfähige, unabhängige und schlagkräftige Untersuchungskommission.“
Bereits die Untersuchungskommission KH Nord hat gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Entsprechende NEOS Anträge wurden von SPÖ und Grünen im Gemeinderat zwei Mal abgelehnt, was auch die Vorsitzende der damaligen UKo, Dr. Elisabeth Rech, verwundert: „Ich habe meine Vorschläge klar deponiert – und alle Fraktionen haben zugesagt, diese auch umzusetzen. Leider ist der politische Wille dazu mittlerweile bei einigen nicht mehr sonderlich ausgeprägt.“
„Wir sehen am aktuellen Beispiel, dass Reformen für das Instrument Untersuchungskommission notwendig sind. Es braucht einige entscheidende Schritte, um echte Aufklärung betreiben zu können. Verhinderung von Zeugenladungen, Schwärzung von Akten, eigenwillige Rechtsauslegungen usw. dürfen uns nicht ständig als Steine in den Weg gelegt werden. Dass der SPÖ das nicht recht ist, wundert mich nicht – die Rolle der Grünen als Regierungspartei ist aber in Wien ebenso enttäuschend wie im Bund!“ so Christoph Wiederkehr.
NEOS Wien Reformvorschläge für die UKo
- Übergeordnete Schiedsstelle: Es braucht eine Instanz, die über strittige Rechtsfragen entscheidet. Dies fehlt momentan völlig. Analog zum Bund könnte das der VfGH sein.
- Zeugenladungen als Minderheitenrecht: Die Mehrheit soll nicht mehr in der Lage sein, die Ladung von Auskunftspersonen zu verhindern. Für die Ladung soll künftig ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausreichen
- Anforderung von Unterlagen als Minderheitenrecht: Auch bei der Akten-Anforderung soll ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausreichen, um Unterlagen zu bekommen. Der Umgang mit sensiblen Daten muss ebenfalls klar geregelt werden.
- Mögliche Verlängerung einer Untersuchungskommission: Eine UKo endet derzeit automatisch nach 12 Monaten, auch wenn die Untersuchung noch nicht abgeschlossen wurde. Analog zur Regelung im Nationalrat sollte auch eine UKo in Wien einmalig verlängert werden können.
- Entbürokratisierung: Vorsitzfindung und Fristenläufe sollen modernisiert werden, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden. Die Untersuchungsdauer von 12 Monaten sollte beispielsweise erst mit der konstituierenden Sitzung beginnen, nicht mit dem Gemeinderatsbeschluss über die Einsetzung einer UKo.