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Die Erweiterung des Interpellationsrechts FÜR WiEN

Wir liefern ab und machen Wien transparent: Gläserne Parteikassen, Reform der Untersuchungskommission, Reform des Stadtrechnungshofes, transparente Werbeausgaben der Stadt Wien und jetzt...die Erweiterung des Interpellationsrechts.

Wir haben nach der Reform der Untersuchungskommission, die bei der Causa Wien Energie erstmals zum Einsatz gekommen ist, gemerkt, dass weitere Transparenzschritte notwendig sind, um die Politik in Wien sichtbarer zu gestalten.

Wir haben nach Abschluss der Untersuchungskommission eine 6-Punkte-Reform für mehr Transparenz rausverhandelt und präsentiert, unter anderem durch die Entwicklung eines Public Corporate Governance Kodex, oder der Stärkung des Beteiligungsmanagements oder eben auch die Präzisierung des Interpellationsrecht. Mit der Präzisierung ermöglichen wir allen Mitgliedern des Gemeinderates und Landtages, gezielte Fragen an die Führung der Verwaltung und Stadt zu stellen. Dies fördert nicht nur die politische Kontrolle, sondern auch die Nachvollziehbarkeit des Handelns und das wieder soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken.

Das Interpellationsrecht, ist das Fragerecht im Gemeinderat und Landtag. Dabei haben Gemeinderatsmitglieder und Landtagsabgeordnete die Möglichkeit entweder eine schriftliche Anfrage zu stellen, welche innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden muss, oder eine mündliche Frage zu stellen, welche noch während der Sitzung beantwortet werden muss.

Nun wird das Interpellationsrecht jedoch ausgeweitet. Durch die Präzisierung des Interpellationsrechts, ist es Mitgliedern des Wiener Gemeinderates und Landtages ab jetzt möglich, gezielte Fragen zu  ausgegliederten Unternehmen, an den/die Bürgermeister:in und amtsführenden Stadträt:innen bzw. Landeshauptmann/frau  und den zuständigen Landesrät:innen, zu stellen.

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"Die Umsetzung der Stärkung des Interpellationsrechts sorgt für tiefere Einblicke in die Unternehmensführung der Stadt Wien. Diese Änderungen bedeuten eine verbesserte Möglichkeit für alle Beteiligten, ihre Kontrollfunktion auszuüben und die Transparenz in der Stadt Wien zu erhöhen."

Bettina Emmerling, Klubobfrau NEOS Wien

Gemeinderatsmitglieder und Landtagsabgeordnete dürfen kurze Fragen stellen, die sich auf die Verwaltung der Gemeinde oder des Landes beziehen. Das gilt sowohl für behördliche Verwaltung als auch für die Verwaltung der Gemeinde oder des Landes als Träger von Privatrechten und Eigentümerrechten an Gemeindeunternehmen mit mindestens 50% Beteiligung. Wird eine Frage in der Präsidialkonferenz jedoch nicht zugelassen, ist der/die Vorsitzende:r aufgefordert die Gründe für die Nichtzulassung mündlich zu erläutern und den Gemeinderat bzw Landtag zu informieren. Somit ist diese Nichtzulassung im Sitzungsprotokoll festgehalten und jederzeit abrufbar.

Mit den geplanten Änderungen soll die Transparenz staatlichen Handelns sowie die Kontrollmöglichkeiten von Gemeinderatsmitglieder bzw. Landtagsabgeordneten  zusätzlich gestärkt werden. Gleichzeitig ist die Erweiterung des Interpellationsrechts ein weiterer Schritt hin zu einer transparenteren Verwaltung der Stadt Wien. Mitgliedern ist es somit möglich, Einblick in die Unternehmensführung der Stadt sowie in die Führung der Verwaltung der Gemeinde bzw. des Landes zu gewinnen und ihre Kontrollfunktion effektiv auszuüben. Die Präzisierung des Interpellationsrechts forciert somit nicht nur eine transparente Politik, sondern begünstigt zugleich eine offene Regierungsführung.

Mit NEOS in Regierungsverantwortung könnt ihr darauf vertrauen, dass Transparenz und Aufklärung den höchsten Stellenwert haben. Unsere Transparenzmaßnahmen werden dazu beitragen, das Vertrauen in die städtische Verwaltung zu stärken und die Stadt Wien transparenter und effizienter zu machen, um das Vertrauen aller Bürger:innen in die Politik wieder zu stärken.

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