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Wir setzen uns für inklusive Spielplätze ein

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen vor. Das schließt auch die Spielmöglichkeiten auf Kinderspielplätzen mit ein.

Freie Mitte als Vorzeigeprojekt

Spielplätze sind für alle da. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, die dort vorhandenen Geräte zu nutzen. Für Kinder mit Behinderungen gibt es auf herkömmlichen Spielplätzen aber viele Zugangsbarrieren, wodurch eine Nutzung u. a. für Rollstuhlfahrer_innen nur eingeschränkt möglich ist. Wir wollen das ändern! So soll beim Tausch von Geräten darauf geachtet werden, dass barrierefreie Varianten eingesetzt und die Neuerrichtung von Spielplätzen nur noch inklusiv umgesetzt werden.

Klare Vorgaben

Die 2008 von Österreich ratifizierte Konvention sieht die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vor. Artikel 30 befasst sich explizit mit der Teilhabe am kulturellen Leben, sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

Mittlerweile gibt es auf einigen Wiener Spielplätzen einzelne Spielgeräte, die barrierefrei genutzt werden können. Dazu zählen: unterfahrbare Sandkisten, Rollstuhlschaukeln, Rollstuhl-taugliche Karusselle, extrabreite Rutschen und taktile Elemente.

Die komplette Neuerrichtung der Sport- und Freizeitflächen in der Freien Mitte am Nordbahnhof bietet nun die Möglichkeit einen neuen Spielplatz in seiner Gesamtheit (Produkte, Böden, Design) barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Internationale Beispiele, wie etwa der Sacha´s Park in Ontario/Kanada zeigen vor wie eine gelungene Umsetzung aussehen kann.

Antrag in Kinder-, Jugend- und Bildungskommission bearbeitet

Unser Antrag, den wir am 16.11.2021 in der Bezirksvertretungssitzung eingebracht haben, wurde mit großem Interesse aufgenommen und zur weiteren Diskussion und Bearbeitung der Kinder-, Jugend- und Bildungskommission zugewiesen. Dort möchten wir im Laufe des Jahres 2022 gemeinsam mit Expert_innen aus Kindergärten und Schulen mit Inklusionsschwerpunkt Spielplatz-Kriterien erarbeiten. In einem weiteren Schritt werden diese dann den ausführenden Dienststellen, die für die praktische Umsetzung verantwortlich sind, übermittelt.

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