Die 2008 von Österreich ratifizierte Konvention sieht die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vor. Artikel 30 befasst sich explizit mit der Teilhabe am kulturellen Leben, sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Mittlerweile gibt es auf einigen Wiener Spielplätzen einzelne Spielgeräte, die barrierefrei genutzt werden können. Dazu zählen: unterfahrbare Sandkisten, Rollstuhlschaukeln, Rollstuhl-taugliche Karusselle, extrabreite Rutschen und taktile Elemente.
Die komplette Neuerrichtung der Sport- und Freizeitflächen in der Freien Mitte am Nordbahnhof bietet nun die Möglichkeit einen neuen Spielplatz in seiner Gesamtheit (Produkte, Böden, Design) barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Internationale Beispiele, wie etwa der Sacha´s Park in Ontario/Kanada zeigen vor wie eine gelungene Umsetzung aussehen kann.