Die Überarbeitung des Gesetzes hat mehrere kritische Bereiche adressiert:
1. Vergrößerung der Ersatzbäume: Die Novelle schreibt nun vor, dass nicht nur mehr Bäume gepflanzt, sondern dass diese auch größer und damit schneller klimawirksam werden. Dies beinhaltet die Möglichkeit, „XL-Bäume“ zu pflanzen, die sofort einen größeren ökologischen und ästhetischen Beitrag leisten.
2. Ausweitung der Ersatzpflanzungsorte: Bisher mussten Ersatzpflanzungen in einem Umkreis von 300 Metern erfolgen. Jetzt können diese im ganzen Bezirk durchgeführt werden, was eine flexible und effektive Reaktion auf lokale Bedürfnisse ermöglicht und zur Entsiegelung und Grünraumerweiterung in städtischen Gebieten beiträgt.
3. Verschärfung der Sanktionen: Die Erhöhung der Verwaltungsstrafen auf bis zu 70.000 Euro und die Aussetzung der Verjährung bei Verstößen verstärken die Abschreckung und fördern die Einhaltung des Gesetzes.
4. Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Die signifikante Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 5.000 Euro reflektiert die wahren Kosten der Baumfällungen und fördert die Finanzierung von Ersatzpflanzungen, die jetzt klarer und zweckgebunden sind.