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SCHUMMELN VERBOTEN: NEOS MACHEN WIEN TRANSPARENT!

Bettina Emmerling
Bettina Emmerling

Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir jetzt den nächsten Schritt. Wir geben dem Stadtrechnungshof mehr Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Wir sorgen für gläserne Parteikassen, senken die Wahlkampfkosten in Wien auf maximal 5 Millionen Euro und zum ersten Mal gibt es bei Überschreitungen empfindliche Strafen. Das gesamte Paket ist ein Meilenstein für noch mehr Transparenz in Wien!

Wir setzen unsere Wahlversprechen um!

Wir sind sehr stolz, dass wir heute einen weiteren Meilenstein für mehr Transparenz und Kontrolle in Wien verkünden können! Nach langwierigen Verhandlungen haben wir heute Vormittag unsere Eckpunkte für die Reform des Stadtrechnungshofes sowie neue Prüfkompetenzen für Parteifinanzen und strenge Spielregeln für künftige Wahlkämpfe in Wien vorgestellt. Damit gelingt uns ein großer Wurf, weil in diesem Paket sehr viele schon lange bestehende NEOS Forderungen umgesetzt werden. 

Rückblende Wien Wahlkampf 2020: Wir wollten ein Fairnessabkommen mit den anderen Parteien abschließen. Das bisherige Gesetz hat wenig Verbindliches vorgesehen. Das war zu Beginn schwierig, doch nach einigen nervenaufreibenden Sitzungen & emotionalen Diskussionen sowie wenige Wochen vor der Wahl haben wir das Fairnessabkommen unterschrieben.

Bei den Koalitionsverhandlungen hat unser großartiges Transparenzteam, dann wesentliche Eckpunkte in das Regierungsprogramm verhandelt.

Seit vielen Monaten verhandeln wir als Teil der Regierung mit unserem Koalitionspartner und wir haben eine politische Einigung erreicht, wo wesentliche Teile des Fairnessabkommens abgebildet sind und sogar einige Punkte noch schärfer geregelt werden.

Herausragend ist, dass die Wahlkampfkosten-Obergrenze deutlich gesenkt (1 Million Euro niedriger) – und bei Überschreitung empfindlich bestraft wird (bisher gab es keine Sanktionen). Weiters werden künftig die Finanzen sowohl der Parteien als auch der Parteiakademien durch den Stadtrechnungshof geprüft werden, was uns immer schon ein besonderes Anliegen war. Und durch deutlich mehr Unabhängigkeit, die wir dem Stadtrechnungshof geben, wird dessen Prüfkompetenz noch einmal deutlich verstärkt.

Wir zeigen damit, dass Erfolge möglich sind, die uns viele nicht zugetraut hätten. Wir zeigen damit, dass NEOS einen Unterschied in der Regierung macht. Wir zeigen damit, dass wir unsere Stadt besser und transparenter machen.

Was wird sich ändern?

Folgende Eckpunkte (nach Gesprächen mit allen Rathaus-Parteien) werden voraussichtlich im September Gesetz:

Kontrolle stärken: Mehr Unabhängigkeit und Rechte für den Stadtrechnungshof!

  • Einrichtung des Stadtrechnungshofes als eigenes Organ und Herauslösung aus dem Magistrat der Stadt Wien
  • Schaffung eines eigenen Organisationsgesetzes zur gesetzlichen Absicherung der Unabhängigkeit
  • Erweiterung der Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofes durch Änderung der Weisungsfreistellung
  • Neuregelung der Bestellung und Abwahl des Stadtrechnungshofdirektors (künftig Bestellung auf 12 Jahre, keine Wiederbestellung möglich)
  • Schaffung des Rechts, dass der Stadtrechnungshofdirektor über die Aufnahme von Prüfern entscheidet
  • Ausbau der Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofes in Bezug auf die Verwendung von Fördergeldern
  • Etablierung einer Meldepflicht bei Großvorhaben mit Kostenüberschreitungen von 30% und mehr
  • Gesetzliche Anordnung, dass die Budgetmittel des Stadtrechnungshofes im Voranschlag gesondert auszuweisen sind
  • Festlegung von Verfahrensfristen und Darstellung der Berichterstattung
  • Schaffung eigener besoldungsrechtlicher Regelungen für Prüforgane, die dem Wiener Bedienstetengesetz unterliegen

Gläserne Parteien: Parteikassen und Parteiakademien werden künftig streng kontrolliert

  • Detaillierte Regelung der Vorlage von Prüfberichten sowie Kontroll- und Einschaurechte durch den Stadtrechnungshof: Die Verwendung der Fördermittel wird durch ein:e Wirtschaftsprüfer:in geprüft und dieser Prüfbericht wird durch den Stadtrechnungshof geprüft. Bei Verdachtspunkten hat der Stadtrechnungshof die Rechnungsbücher und -belege selbst zu prüfen. Die überprüften Prüfberichte werden auf der Website des Stadtrechnungshofes veröffentlicht.
  • Bei missbräuchlicher Verwendung der Fördergelder hat der Magistrat diese Summe rückzufordern und der Partei einer Frist von vier Wochen für die Rückführung einzuräumen. Bei Versäumnis der Frist sind Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu bezahlen.
  • Die Landesregierung hat die Möglichkeit, die Valorisierung der Parteienförderung auszusetzen.
  • Förderanträge von Parteien müssen künftig elektronisch eingereicht werden.
  • Wahlergebnisse werden nun ab dem Tag nach der Wahl für die Berechnung der Förderung berücksichtigt statt ab dem darauffolgenden Jahr.
  • Eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Förderdaten in der Transparenzdatenbank wird geschaffen.
  • Die bisherigen inhaltlichen Regelungen zu Parteien, wie Wahlwerbungskosten, werden in einem eigenen Gesetz geregelt.
  • Die Akademienförderung wird gesetzlich geregelt und der bisherige Beschluss des Gemeinderates zur Abwicklung und Auszahlung aufgehoben.
  • Es werden detaillierte Regelungen für Prüfberichte, Kontroll- und Einschaurechte sowie eine Rückforderungsmöglichkeit für Parteiakademien durch den Stadtrechnungshof parallel zur Parteienförderung geschaffen.
  • Die elektronische Einreichung des Förderantrags wird verpflichtend.
  • Die veröffentlichten Prüfberichte und ausbezahlten Förderungen führen zu mehr Transparenz.
  • Eine rechtliche Grundlage zur Verarbeitung der Förderdaten in der Transparenzdatenbank wird geschaffen.

Fairer Wahlkampf: Senkung der Wahlkampfkosten-Obergrenze mit scharfen Sanktionen bei Verstoß

  • Die Stadtregierung setzt eine Wahlwerbungskostenobergrenze von 5 Millionen Euro fest und die Parteien sind zur Erstellung von Wahlwerbungsberichten verpflichtet.
  • Außerdem sollen alle bis zu dem Zeitpunkt getätigten Wahlwerbungsaufwendungen bereits eine Woche vor dem Wahltag offengelegt werden.
  • Ein umfassender Bericht über alle Wahlwerbungsaufwendungen muss von jeder Partei innerhalb sechs Monate nach dem Wahltag veröffentlicht werden. Dieser Bericht unterliegt bei Verdacht auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Kontrolle durch den Stadtrechnungshof.
  • Der neu einzurichtende Unabhängige Parteiensanktionssenat sanktioniert Verstöße und spricht auch hohe Geldbußen bei Verstößen im Zusammenhang mit Fördermitteln aus. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern: Der/die Vorsitzende sowie der/die Ersatzvorsitzende müssen dem richterlichen Stand angehören, weiters muss ein Mitglied Wirtschaftsprüfer:in sein.
  • Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Wahlwerbungsbericht ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 50.000 € auszusprechen.
  • Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze ist eine Sanktion in folgender Höhe auszusprechen:
    • Bei einer Überschreitung von bis zu 10 %: 25 % des Überschreitungsbetrags
    • Bei einer Überschreitung von bis zu 25 %: 75 % des zweiten Überschreitungsbetrags
    • Bei einer Überschreitung von bis zu 50 %: 150 % des dritten Überschreitungsbetrags
    • Bei einer Überschreitung von über 50 %: 200 % des vierten Überschreitungsbetrags

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