Nach der kontrovers diskutierten Jänner-Sondersitzung der Bezirksvertretung Mariahilf (siehe Blogbeitrag) zum Thema Transparenz haben wir unser Versprechen, am Thema dran zu bleiben, eingelöst und in der März-Sitzung eine weitere Transparenzdebatte angestoßen.
Im Vorfeld der März-Sitzung hat die Vorsitzende der Bezirksvertretung, Julia Lessacher von der SPÖ, neuerlich entschieden, unsere Anträge zur Transparenz nicht zuzulassen. Nicht zugelassene Anträge können weder in der Bezirksvertretung erörtert noch abgestimmt werden. Somit ist auch keine demokratische Auseinandersetzung mit den Anträgen durch die gewählten Bezirksvertreter:innen Mariahilfs möglich.
Die Nichtzulassung unserer Transparenzanträge ist für uns völlig willkürlich und nicht nachvollziehbar. Bei der Prüfung der Antragszulässigkeit ist lediglich ein Paragraph anzuwenden, der nur zwei Prüfungselemente enthält. Es handelt sich hierbei um § 104 der Wiener Stadtverfassung. Dieser Paragraph besagt, dass die Umsetzung eines gestellten Antrags im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erfolgen können und das Interesse des Bezirkes berührt sein muss. Das bedeutet, dass nur Anträge, die den Bund und/oder ein anderes Bundesland betreffen oder für Mariahilf irrelevant sind, nicht zulässig sind.