Gesetzesnovelle macht Kinderschutz verbindlich und transparent
Sozialpädagogisches Arbeitsfeld wird geöffnet

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Dank der neuen Gesetzesnovelle soll es klare Konzepte geben, die dabei helfen, Risiken zu erkennen, Verhaltensregeln für Mitarbeiter:innen festzulegen und das Vorgehen bei Verdachtsfällen von Gewalt oder Vernachlässigung eindeutig zu klären. Somit wird Kinderschutz in Wien verbindlich, transparenz und nachvollziehbar verankert.
Um das Umfeld von Kindern noch sicherer zu gestalten, werden auch Sonderauskünfte aus dem Strafregister ausgeweitet. Durften bislang nur Auskünfte über Personen, die Minderjährige regelmäßig betreuen, eingeholt werden, können jetzt auch Personen aus dem näheren Umfeld von Kindern, also Babysitter:innen, Nachhilfelehrer:innen oder Lebensgefährt:innen überprüft werden. In unseren Augen ein wichtiger Schritt, um Risiken bereits frühzeitig erkennen und minimieren zu können. So werden auch Eltern und Obsorgeberechtigte stärker in Verantwortung genommen.
Gleichzeitig erhält die Wiener Kinder- und Jugendhilfe das Recht, Verletzungen mittels Fotos zu dokumentieren, Erkenntnisse abzusichern, um so die Gefährdungslage besser einschätzen zu können. Durch klare Datenschutzbestimmungen für für private Träger der Kinder- und Jugendhilfe können notwendige Informationen rechtzeitig geteilt werden, was sich positiv auf den Informationsaustausch unter den Behörden und Fachstellen auswirkt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die rechtliche Stärkung der Verwandtschaftspflege - also wenn enge Bezugspersonen wie Freunde oder Bekannte die Kinderbetreuung in Krisensituationen übernehmen.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, Risiken früher zu erkennen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten klar zu regeln. Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die verpflichtende Einführung von Kinderschutzkonzepten in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.Bettina Emmerling
Jugendstadträtin, NEOS Wien
Weiters wird auch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch multiprofessionelle Teams in den Vordergrund gerückt. Dafür wird das Arbeitsumfeld erweitert, sodass neben Sozialpädagog:innen künftig auch Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen sowie weitere qualifizierte Berufsgruppen zum Einsatz kommen können. So kann flexibel auf unterschiedlichste Anforderungen reagiert werden.
Zusätzlich dazu konkretisiert die Novelle die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, wodurch ihre Rolle als unabhängige Interessensvertretung gestärkt wird. Wichtig ist, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei allen relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden.



