Kurzfristige Lösung für U1-Sperre
Die Linie U1 verkehrt derzeit nur zwischen den Stationen Oberlaa und Reumannplatz sowie zwischen Schwedenplatz und Leopoldau. Die Stationen Keplerplatz bis Stephansplatz können nicht eingehalten werden.
Durch NEOS gibt es zum ersten Mal transparente, einheitliche Regeln für alle Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist – eine wichtige Reform für transparentes Stadtmanagement.
Tausende qualifizierte Arbeitsplätze, nachhaltige Wertschöpfung und entscheidende Aufgaben in der Daseinsvorsorge: Das leisten die zahlreichen Unternehmen, an denen die Stadt Wien beteiligt ist, jeden Tag. Dabei ist die Stadt als Eigentümerin den Prinzipien guter Corporate Governance verpflichtet. Für diese gibt es nun modernisierte und transparente Leitlinien.
Um für die Leitung und Überwachung der städtischen Unternehmen einen einheitlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, hat sich die Fortschrittskoalition in ihrem Regierungsprogramm auf die Erstellung eines eigenen Wiener Public Corporate Governance Kodex („WPCGK“) geeinigt. Mit diesem Regelwerk schaffen wir moderne und noch transparentere Leitlinien für die Unternehmensbeteiligungen der Stadt.
Der Kodex regelt unter anderem die Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung und legt verantwortungsvolle, stabile und transparente Entscheidungsprozesse fest. Außerdem zielt der WPCGK auf eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Eigentümerin Stadt Wien auf der einen, und den einzelnen Unternehmensbeteiligungen auf der anderen Seite ab. Rechtlich bedeuten die Regelungen des Kodex eine Selbstbindung der Stadt Wien.
„Ich freue mich sehr, dass wir das städtische Beteiligungsmanagement neu und professioneller aufstellen! Mit diesem Kodex gibt es zum ersten Mal einheitliche Regeln für alle städtischen Beteiligungen: Für die Wien Holding und Wien Energie, genauso wie für die Wiener Festwochen GmbH. Dadurch wird auch der Bestellprozess für Aufsichtsräte reformiert: Besonders die Cooling-Off-Phasen und der strenge Umgang mit Interessenkonflikten sind ein wichtiger Schritt. Damit setzen wir auch einen wichtigen Punkt aus dem Regierungsprogramm um, der durch die zukünftigen Corporate Governance Berichte mehr Transparenz schafft.“
- Christoph Wiederkehr, Vizebürgermeister
Der Kodex sieht umfassende Regelungen und Klarstellungen für die Zusammensetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen vor. Ein Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Entsprechende Kompetenzprofile sowie spezifische Anforderungskriterien für fachliche Qualifikationen und Kompetenzen werden periodisch aktualisiert.
Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Wien im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu einem verpflichtenden Frauenanteil von mindestens 40 %. Bis Ende 2030 soll der Frauenanteil in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen die Stadt Wien mehrheitlich beteiligt ist, auf gleichberechtigte 50 % erhöht werden. Der WPCGK sieht auch Altersgrenzen vor.
Die Wiener Unternehmensbeteiligungen sind ab 2025 verpflichtet, einen sogenannten „Corporate Governance Bericht“ zu erstellen und - erstmals im Jahr 2026 - gemeinsam mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen. In diesem Bericht sind unter anderem etwaige Abweichungen von Kann-Bestimmungen des WPCGK, die Zusammensetzung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, deren gesamthafte Vergütung und der entsprechende Frauenanteil darzustellen.
Um das Beteiligungsmanagement breiter aufzustellen, wurden in der Finanzverwaltung der Stadt Wien parallel zum neuen WPCGK zwei neue Referate - für „Beteiligungsverwaltung“ und für „Beteiligungscontrolling“ – eingerichtet. Die dafür zusätzlich genehmigten Dienstposten wurden ausgeschrieben und sind bereits vollständig besetzt. Damit können umfassendere Aufgaben übernommen und noch bessere interne Dienstleistungen angeboten werden.
Begleitet wurde die Erstellung des Kodex von Prof.in DDr.in Susanne Kalss, die seit 2003 am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien forscht und lehrt und ihre umfassende Expertise in den Prozess einbrachte. Das Regelwerk entspricht damit dem aktuellen Stand der Wissenschaft und kann als Vorbild für andere Städte mit einer ähnlichen Beteiligungsstruktur wie jener der Stadt Wien dienen. Der Kodex gilt für alle Unternehmen, an denen die Stadt Wien unmittelbar oder mittelbar allein oder mehrheitlich beteiligt ist.
Der Kodex umfasst sowohl verpflichtende Regelungen (89), die uneingeschränkt zu beachten sind, sowie Empfehlungen (31), deren Umsetzung abweichen kann, beispielsweise wenn wichtige Unternehmensinteressen dem entgegenstehen. Für den Fall, dass einzelne rechtliche Sonderbestimmungen den Kodexregelungen entgegenstehen, tritt der Kodex hinter diese zurück. Auch in diesen Fällen ist jedoch eine konkrete Begründung im jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht anzugeben. Bei Unternehmen, an denen die Stadt Wien nur mit einer Minderheit beteiligt ist, muss seitens der Stadt und der von ihr entsandten Organe so gut wie möglich auf die Umsetzung des Kodex hingewirkt werden.
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