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Wiener Public Corporate Governance Kodex - Klingt kompliziert, ist aber wichtig!

Durch NEOS gibt es zum ersten Mal transparente, einheitliche Regeln für alle Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist – eine wichtige Reform für transparentes Stadtmanagement.

Wir machen Wien transparent!

Tausende qualifizierte Arbeitsplätze, nachhaltige Wertschöpfung und entscheidende Aufgaben in der Daseinsvorsorge: Das leisten die zahlreichen Unternehmen, an denen die Stadt Wien beteiligt ist, jeden Tag. Dabei ist die Stadt als Eigentümerin den Prinzipien guter Corporate Governance verpflichtet. Für diese gibt es nun modernisierte und transparente Leitlinien.

Um für die Leitung und Überwachung der städtischen Unternehmen einen einheitlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, hat sich die Fortschrittskoalition in ihrem Regierungsprogramm auf die Erstellung eines eigenen Wiener Public Corporate Governance Kodex („WPCGK“) geeinigt. Mit diesem Regelwerk schaffen wir moderne und noch transparentere Leitlinien für die Unternehmensbeteiligungen der Stadt.

So wird es transparenter als zuvor:

Der Kodex regelt unter anderem die Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung und legt verantwortungsvolle, stabile und transparente Entscheidungsprozesse fest. Außerdem zielt der WPCGK auf eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Eigentümerin Stadt Wien auf der einen, und den einzelnen Unternehmensbeteiligungen auf der anderen Seite ab. Rechtlich bedeuten die Regelungen des Kodex eine Selbstbindung der Stadt Wien.

  • Es gibt zum ersten Mal einheitliche Regeln für alle Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist.
  • Wir setzen den Bestellprozess für Aufsichtsratsmitglieder neu, transparent und professionell auf: Der Kodex definiert Vorgaben für Kompetenzen und Qualifikationen für die Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Diese Vorgaben werden regelmäßig aktualisiert. Der Kodex enthält 120 Regelungen, davon 89 verpflichtende und 31 Empfehlungen, die unter bestimmten Umständen abweichend umgesetzt werden können.
  • Transparente Verwaltung: Die Gehälter der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte werden in den Corporate Governance Berichten veröffentlicht. Diese werden ab 2025 jährlich erstellt und ab 2026 veröffentlicht. Für die Vergütung in der Geschäftsführung gibt es jetzt nachvollziehbare Regeln.
  • Neue Cooling-Off-Phasen definieren eine Übergangszeit, die eingehalten werden muss, bevor eine Person, die zuvor in einer bestimmten Position tätig war, eine neue Rolle übernehmen kann. Ziel ist es, Interessenskonflikte zu vermeiden: Das bedeutet, dass Personen, die vorher in der Geschäftsführung tätig waren, nicht direkt in eine wichtige Funktion wie einen Aufsichtsrat wechseln können.
  • Der Kodex wurde wissenschaftlich von Prof. Susanne Kalss begleitet und entspricht dem neuesten Stand der Forschung: Wien orientiert sich an internationalen Best Practices.
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„Ich freue mich sehr, dass wir das städtische Beteiligungsmanagement neu und professioneller aufstellen! Mit diesem Kodex gibt es zum ersten Mal einheitliche Regeln für alle städtischen Beteiligungen: Für die Wien Holding und Wien Energie, genauso wie für die Wiener Festwochen GmbH. Dadurch wird auch der Bestellprozess für Aufsichtsräte reformiert: Besonders die Cooling-Off-Phasen und der strenge Umgang mit Interessenkonflikten sind ein wichtiger Schritt. Damit setzen wir auch einen wichtigen Punkt aus dem Regierungsprogramm um, der durch die zukünftigen Corporate Governance Berichte mehr Transparenz schafft.“

- Christoph Wiederkehr, Vizebürgermeister 

Frauenanteil, Altersgrenzen und mehr Transparenz bei Vergütung

Der Kodex sieht umfassende Regelungen und Klarstellungen für die Zusammensetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen vor. Ein Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Entsprechende Kompetenzprofile sowie spezifische Anforderungskriterien für fachliche Qualifikationen und Kompetenzen werden periodisch aktualisiert.

Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Wien im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu einem verpflichtenden Frauenanteil von mindestens 40 %. Bis Ende 2030 soll der Frauenanteil in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen die Stadt Wien mehrheitlich beteiligt ist, auf gleichberechtigte 50 % erhöht werden. Der WPCGK sieht auch Altersgrenzen vor.

Jährliche Corporate Governance Berichte

Die Wiener Unternehmensbeteiligungen sind ab 2025 verpflichtet, einen sogenannten „Corporate Governance Bericht“ zu erstellen und - erstmals im Jahr 2026 - gemeinsam mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen. In diesem Bericht sind unter anderem etwaige Abweichungen von Kann-Bestimmungen des WPCGK, die Zusammensetzung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, deren gesamthafte Vergütung und der entsprechende Frauenanteil darzustellen.

Stadt Wien stellt Beteiligungsmanagement breiter auf

Um das Beteiligungsmanagement breiter aufzustellen, wurden in der Finanzverwaltung der Stadt Wien parallel zum neuen WPCGK zwei neue Referate - für „Beteiligungsverwaltung“ und für „Beteiligungscontrolling“ – eingerichtet. Die dafür zusätzlich genehmigten Dienstposten wurden ausgeschrieben und sind bereits vollständig besetzt. Damit können umfassendere Aufgaben übernommen und noch bessere interne Dienstleistungen angeboten werden.

Erarbeitung des Kodex wissenschaftlich begleitet

Begleitet wurde die Erstellung des Kodex von Prof.in DDr.in Susanne Kalss, die seit 2003 am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien forscht und lehrt und ihre umfassende Expertise in den Prozess einbrachte. Das Regelwerk entspricht damit dem aktuellen Stand der Wissenschaft und kann als Vorbild für andere Städte mit einer ähnlichen Beteiligungsstruktur wie jener der Stadt Wien dienen. Der Kodex gilt für alle Unternehmen, an denen die Stadt Wien unmittelbar oder mittelbar allein oder mehrheitlich beteiligt ist.

Kodex umfasst in Summe 120 verpflichtende Regelungen und Empfehlungen

Der Kodex umfasst sowohl verpflichtende Regelungen (89), die uneingeschränkt zu beachten sind, sowie Empfehlungen (31), deren Umsetzung abweichen kann, beispielsweise wenn wichtige Unternehmensinteressen dem entgegenstehen. Für den Fall, dass einzelne rechtliche Sonderbestimmungen den Kodexregelungen entgegenstehen, tritt der Kodex hinter diese zurück. Auch in diesen Fällen ist jedoch eine konkrete Begründung im jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance Bericht anzugeben. Bei Unternehmen, an denen die Stadt Wien nur mit einer Minderheit beteiligt ist, muss seitens der Stadt und der von ihr entsandten Organe so gut wie möglich auf die Umsetzung des Kodex hingewirkt werden.

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