Kurzfristige Lösung für U1-Sperre
Die Linie U1 verkehrt derzeit nur zwischen den Stationen Oberlaa und Reumannplatz sowie zwischen Schwedenplatz und Leopoldau. Die Stationen Keplerplatz bis Stephansplatz können nicht eingehalten werden.
Seit dem 1. Oktober 2022 erhalten Radfahrer:innen und Fußgänger:innen mit der aktuellen StVO mehr Freiheiten und endlich einen höheren Stellenwert im öffentlichen Raum. Ebenso werden Barrieren für Menschen, die im Rollstuhl, mit dem Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind, verringert. Das schafft mehr Gerechtigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden und begünstigt das für die Erreichung der Klimaziele notwendige Wachstum der aktiven Mobilität.
Das Potenzial für aktive Mobilität ist groß und das Vermeiden von Autofahrten gehört insbesondere im städtischen Gebiet zu den wichtigsten Aufgaben, um die Klimaziele zu erreichen. Rund 40 Prozent der Autofahrten in Österreich sind kürzer als fünf Kilometer, rund 60 Prozent kürzer als zehn Kilometer. Diese Distanzen können bei guter Infrastruktur problemlos aktiv, also mit eigener Körperkraft, zurückgelegt werden. Bereits jeder 2. Radfahrende fährt heute Strecken mit dem Fahrrad, die früher mit dem Auto zurückgelegt wurden. Die Bereitschaft der Menschen zur Einbindung der aktiven Mobilität in den Alltag ist groß. Wirkliche Fortschritte werden allerdings nur dort erzielt, wo tatsächlich signifikante Verbesserungen im Radwegenetz umgesetzt werden. Nicht nur in Hietzing sind sinnlose Umwege, unterbrochene Radverbindungen oder gänzlich fehlende Alltagsverbindungen leider nach wie vor an der Tagesordnung. Viele Neueinsteiger:innen sowie Familien mit Kindern werden von der abschnittsweise unsicher wirkenden Radinfrastruktur vom intensiveren Einsatz des Fahrrades abgehalten.
Die nun geltende Novelle der StVO beinhaltet einige grundlegende Verbesserungen für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Einige wesentliche Punkte bleiben jedoch unverändert und die Umsetzung im Alltag wird durch komplexe, situative Regelungen erschwert. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Nicht erst durch die Novelle der StVO besteht ein dringender Handlungsbedarf, Radwege zu verbessern und diese durchgängiger und attraktiver zu machen. Durch die gesetzlichen Änderungen ist darüber hinaus vielerorts auch konkreter Handlungsbedarf entstanden. So gibt es beispielsweise vor der Speisinger Straße 102 einen stadtauswärts führenden Radweg, der parallel in die Fahrbahn einmündet und an dem nun das Reißverschlusssystem zwischen Rad- und Autofahrer:innen anzuwenden ist, obwohl die Straße sich hier zusätzlich verengt und die Autofahrer:innen bis zu 50 km/h schnell fahren dürfen. Das Hineinragen von Fahrzeugteilen in Gehsteige oder Radwege beim Schrägparken ist im Bezirk ebenfalls keine Seltenheit genauso wie ganze Parkplätzen, die auf dem Gehsteig markiert sind, ohne die vorgegebene Restbreite von 1,50 m einzuhalten.
In der letzten Bezirksvertretungssitzung in Hietzing wurden - auf Initiative von uns NEOS - bereits die ersten Beschlüsse zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten gefasst. An zwei Standorten in Hietzing werden die Behörden jetzt prüfen, ob die Verordnung der erforderlichen Zusatztafel, die ein geradeaus Fahren bzw. ein rechts Abbiegen, für Radfahrer:innen nach einem Halt bei roter Ampel ermöglicht, erfolgen kann.
Der Antrag wurde von allen Parteien einstimmig angenommen, um die Verbesserung und Steigerung der Attraktivität des Radwegenetzes zu beschleunigen.
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