Novelle der Mindestsicherung sorgt für mehr Fairness
Lange gefordert – endlich beschlossen

Im vergangenen Landtag hat die Aufschwungskoalition die Reform der Mindestsicherung beschlossen. Unser Ziel war es, das Wiener System wieder treffsicherer und den Arbeitsmarkt damit für die Menschen wieder attraktiver zu machen. Denn Arbeit muss sich lohnen. Aber was genau bringt die Novelle mit sich?
In Wien haben jene Menschen Anspruch auf die Mindestsicherung, die ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, aber deren Einkommen unter dem festgelegten Mindeststandard (aktuell 1.209 Euro) liegt. Ohne finanzielle Unterstützung könnten sie sich für den Alltag notwendige Dinge nicht mehr leisten. Genau in solchen Situationen soll die Mindestsicherung als unterstes soziales Netz unterstützen.
Wichtig ist, dass die Personen jedoch bereit und willig sind, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Nur dann ist die Mindestsicherung ein System, das den Menschen kurzfristig das Leben erleichtert, sie aber auch wieder möglichst schnell ins Arbeitsleben und die Unabhängig zurückführt.
Mit der Reform der Mindestsicherung korrigieren wir eine soziale Schieflage, die wir schon lange kritisieren. Wir sorgen dafür, dass sich Arbeit wieder lohnt und Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Unser klares Ziel: höhere Treffsicherheit und deutlich stärkere Arbeitsanreize.Selma Arapović
Klubobfrau NEOS Wien
Was ändert sich mit der neuen Novelle?
Mit der Reform der Mindestsicherung wollen wir dafür Sorge tragen, dass es für alle Menschen in der Stadt attraktiver ist zu arbeiten, als von Hilfsgeldern zu leben. Trotzdem ist es wichtig, jenen Menschen, die Hilfe brauchen, diese auch treffsicher zu geben. Aber immer mit dem Ziel, dass sie schlussendlich wieder auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben durch ihre eigene Arbeit finanzieren können.
Mit folgenden Änderungen wollen wir dieses Ziel erreichen:
- Volljährige Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die gemeinsam mit anderen Personen in Wohngemeinschaften leben, erhalten ebenso wie Ehepaare, eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen eine reduzierte Summe (70%) des Mindeststandards
- Der Familienzuschlag (knapp 55€ pro Erwachsenem) pro Monat wird gestrichen
- Zukünftig werden bei allen Personengruppen 25% der Mindestsicherung für Wohnen zweckgewidmet und in der Folge bei der Mietbeihilfe abgezogen.
- Subsidiär Schutzberechtigte beziehen nicht länger Mindestsicherung, sondern fallen in die Grundversorgung
- Junge Menschen (zwischen 18 und 25) bekommen die volle Mindestsicherung nur noch, wenn sie tatsächlich alleine leben und aktuell eine Ausbildung absolvieren oder über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten.
- Sonderzahlungen, quasi ein Äquivalent des 13. und 14. Gehalts, werden halbiert.
Die Reform der Mindestsicherung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Damit wollen wir die Grundvoraussetzungen für ein faires Miteinander in der Stadt schaffen und auch einen wichtigen Schritt in Richtung eines bundeseinheitlichen Systems setzen.
Außerdem werden wir dadurch in budgetär herausfordernden Zeiten 2026 rund 200 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Die Novelle der Mindestsicherung ist somit auch ein wichtiger Beitrag zur dringend notwendigen Budgetsanierung.



