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Parken in Wien – eine Vision

Bürger_innenbefragung im 13.  Bezirk löst Probleme nicht.

Visionäre Ideen gefragt

Das Thema Parkraumbewirtschaftung ist in Wien ja gerade wieder ein Thema der kontroversen Diskussionen – zumindest in Hietzing. Aber anstatt auch mal über eine Weiterentwicklung der uneinheitlichen und eigentlich vorsintflutlichen Methode der Parkraumbewirtschaftung in Wien nachzudenken und zu philosophieren wie es besser gemacht werden könnte, wird eine Bürgerinnenbefragung im 13. Bezirk mit den 2 Fragen

„Ja / Nein“ zum Parkpickerl im überparkten Bereich des Grätzels
„Ja / Nein“ zum Parkpickerl im überparkten Bereich des gesamten 13. Bezirkes

ohne Auskunft, was als überparkt gilt, durchgeführt. Unabhängig vom Ergebnis wird es mittelfristig wieder zu keiner tatsächlichen Veränderung der Parkplatzsituation entlang des Wientals kommen, denn den wegfallenden Einpendler wird der Hietzinger schnell wieder ersetzen, da das derzeitige Parkpickerlsystem in Wien nicht zu Flächenbezirken passt und ja alle Hietzinger das gleiche Parkpickerl – grätzelunabhängig – erhalten würden – unabhängig ob man in einer Pickerlzone wohnt oder nicht.

Somit erlaube ich mir mal eine Form der Parkraumbewirtschaftung – entsprechend der heutigen technischen Möglichkeiten – in den Raum zu stellen:

·       Parkraumbewirtschaftung flächendeckend für ganz Wien – alle KFZ Besitzer gleich behandelt

·       jeder darf im Umkreis von – sagen wir – 500 m seines Hauptwohnsitzes parken

dafür erwirbt man einen kleinen elektronischen Bauteil, der hinter der Windschutzscheibe angebracht wird. Dieser leuchtet innerhalb der Zone grün, außerhalb rot. Mit heutigen GPS Systemen eigentlich kein Problem.

Das würde zu tatsächlicher Vermeidung von (sorry subjektiv aber notwendig) meist unnötiger Kurzfahrten im Bezirk beitragen und die sanfte Mobilität fördern.

Im Zuge der Erneuerung der Parkraumbewirtschaftung sollten dann auch ordentliche Diskussionen zu den Änderungen der Randbedingungen wie z.B. verlängerten Parkperioden bei entsprechender Gebührenentrichtung (z.B. nach 2 h ansteigend bis Parkhausniveau erreicht ist) geführt werden, damit sinnvoller Verkehr nicht behindert wird.

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