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Der Bundesrat – die Stimme der Länder im Parlament
Der Bundesrat bringt die Perspektiven der Bundesländer in die Bundesgesetzgebung ein. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der neun Bundesländer entsendet und vertreten dort die regionalen Interessen im bundespolitischen Geschehen.
Wir haben dir eine kleine Checkliste, mit deinen nächsten Schritten vorbereitet:
Erstelle dein Profil auf der NEOS Vorwahl Plattform
Wie du bestimmt bereits weißt, hat NEOS ein mehrstufiges Vorwahlverfahren. Teil des Vorwahlprozesses ist auch der Online Dialog auf unserer Vorwahl Plattform (vorwahl.neos.eu), bei dem interessierte Bürger:innen allen Kandidat:innen Fragen stellen können. Der Online Dialog findet von 07.05. ab 12:00 Uhr bis 14.05.2025 um 12:00 Uhr statt. Um Fragen beantworten zu können und dich vorzustellen, musst du als Kandidat:in dein Profil auf der Vorwahlplattform einrichten. Das geht mit ein paar Mausklicks ganz easy! ☺️
➡️ Hier kannst du bis zum 06.05.2025 dein Profil erstellen!
➡️ Solltest du doch Fragen dazu haben, kannst du dir dieses Video anschauen: Hier zum Infovideo zur Profilerstellung!
Achtung! Das Video ist als Hilfestellung gedacht und beinhaltet Daten von der Nationalratswahl 2024 – diese gelten selbstverständlich nicht für jetzt, der Prozess der Profilerstellung ist jedoch der gleiche!
Fristen
Nachdem es in dem ganzen Prozess einige wichtige Daten und Fristen gibt, findest du diese übersichtlich auf unserer Website. Hier findest du alle Informationen zur NEOS Wien Vorwahl!
Wenn du weitere Fragen haben solltest, dann kannst du dich per Mail an wien.kandidaten@neos.eu an das Landesbüro wenden.
Votum des Erweiterten Landesteams
Den ersten Schritt der Vorwahl begeht das Erweiterte Landesteam, welches am Fr. 16.05.25 in der ersten Stufe vorwählt. Das Ergebnis dieser Vorwahlstufe wird – wie alle weiteren Ergebnisse – auf unserer Vorwahlseite vorwahl.neos.eu online gestellt. Sobald das Ergebnis verfügbar ist, wirst du von uns informiert.
Landesmitgliederversammlung
Die zweite Vorwahlstufe des Listenerstellungsprozesses zum Bundesrat wird bei der NEOS Wien Landesmitgliederversammlung gewählt. Der genaue Termin ist noch nicht festgelegt, blockier dir aber schon mal sowohl Sa. 24.05.25 und Sa. 07.06.25. Genauere Infos und eine Einladung zur LMV folgen noch.
Bewerbungszeitraum
Bewerbungsfrist: Mo. 28.04.2025 – So. 04.05.2025
Passiv wahlberechtigt sind alle Personen, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben
- mindestens 18 Jahre alt am Wahltag sind und
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
Beizubringende Unterlagen für die Kandidatur sind
Vom 23.01.2025 ab 12:00 Uhr bis 04.02.2025 um 12:00 Uhr hast du die Möglichkeit, dich als Kandidat:in für einen Platz auf der NEOS-Liste zu bewerben.
Bis 06.02.2025 richten alle Kandidat:innen ihre Online-Profile ein.
Von 07.02. ab 12:00 Uhr bis 10.02. um 12:00 Uhr können interessierte Bürger:innen allen Kandidat:innen Fragen stellen.
Unser Erweitertes Landesteam prüft am 10.02.2025, ob alle Voraussetzungen für eine Kandidatur gegeben sind und entscheidet über die Zulassung.
Von 11.02.2025 ab 12:00 Uhr bis 21.02.2025 um 12:00 Uhr können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden.
So entsteht am Ende der Bürger:innenvorschlag: Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert.
In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Erweiterten Landesteams Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe Zwei ist der „Vorstandsvorschlag“.
Im Rahmen der Landesmitgliederversammlung am 22.02.2025 in Wien werden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Ergebnisse der 3 Vorwahl-Stufen werden zusammengerechnet und ergeben die NEOS Wahlliste für Wien.
Wenn du in dieser Vorwahl-Stufe abstimmen möchtest, musst du bis spätestens 16.02.2025 NEOS-Mitglied werden und dein Mitgliedsbeitrag muss spätestens bis 19.02.2025 am Konto eingegangen sein.
Vom 23.01.2025 ab 12:00 Uhr bis 07.02.2025 um 12:00 Uhr hast du die Möglichkeit, dich als Kandidat:in für einen Platz auf der Bezirksliste zu bewerben.
Bis zum 10.02.2025 richten alle Kandidat:innen ihre Online-Profile ein.
Unser Erweitertes Landesteam prüft am 10.02.2025, ob alle Voraussetzungen für eine Kandidatur gegeben sind und entscheidet über die Zulassung.
Bei der Versammlung der Mitglieder im Bezirk haben alle NEOS Mitglieder in einem Bezirk die Möglichkeit, ihren Wunschkandidat:innen Punkte zu geben. Alternativ können die Kandidat:innen sich auf eine Konsensliste einigen.
Die Termine finden an einem Tag zwischen dem 11.02.2025 – 21.02.2025 statt.
In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben das Landesteam + der/die Bezirkssprecher:in + der/die Stv. Bezirkssprecher:in Punkte an die Kandidat:innen.
Nach der zweiten Vorwahl-Stufe ist die Listenerstellung abgeschlossen.
Bei Fragen zu deiner Kandidatur wende dich bitte an: wien.kandidaten@neos.eu.
Fragen zu deiner Vorwahlplattform bitte an: wien.vorwahl@neos.eu.
Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren (zweistufig auf Bezirksebene) statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.
Hier findest du die Timeline für die Listenerstellung zum Gemeinderat.
Hier findest du die Timeline für die Listenerstellung der Bezirksvertretung.
Bei uns sind alle Menschen willkommen, die sich gemeinsam mit uns für ein neues Österreich einsetzen wollen und die sich mit unseren NEOS Werten identifizieren. Somit steht eine Kandidatur grundsätzlich offen für:
Danach endet die Bewerbungsfrist.
Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung für die Bewerbung um einen Listenplatz.
Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die öffentliche Vorwahl wird unter vorwahl.neos.eu abgewickelt.
Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, ist eine Registrierung als Vorwähler:in unter vorwahl.neos.eu sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.
Nein. Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung, um in der Vorwahl-Stufe 1 Punkte zu vergeben.
Während des Online Dialogs im Zeitraum von 07.02.2025-10.02.2025 können unseren Kandidat:innen im Rahmen der Listenerstellung zum Wiener Gemeinderat auf unserer Vorwahlplattform Fragen gestellt werden.
Du musst dich lediglich unter vorwahl.neos.eu registrieren.
Du musst dich unter vorwahl.neos.eu registrieren und deinen Account verifizieren lassen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, „Account“ auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst:
Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an wien.vorwahl@neos.eu.
Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl.
Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.
Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.
Bestätigung der Identität
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in unserem Büro "NEOSphäre" vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphäre am Heumarkt 7 sind MO-FR von 10-15 Uhr.
ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Telefonnummer: 01 522500031
Der erste Schritt besteht darin, dass du dich auf unserem Vorwahl-Portal registrierst. Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in deinem Reisedokument gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.
Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem zweiten Schritt deine Identität und deine Adresse überprüfen.
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in unserem Büro "NEOSphäre" vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an wien.vorwahl@neos.eu übermittelst.
Dokumente-Upload
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Persönlich mit Ausweis und Meldezettel
Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphäre am Heumarkt 7 sind MO-FR von 10-15 Uhr.
ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Telefonnummer: 01 522500031
Wenn du verifiziert bist und das Abstimmungsfenster offen ist, kannst du zweimal abstimmen:
Im ersten Schritt wählst du eine Person aus dem Feld der Kandidat:innen für den Listenplatz eins aus.
Im zweiten Schritt kannst du Punkte an Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze geben. Dabei gibst du 5 Punkte an deine Favoritin / deinen Favoriten, der nächsten Person 4 Punkte, der nächsten 3 Punkte, der nächsten 2 Punkte und ein letztes Mal 1 Punkt. Gesamt kannst du also 15 Punkte vergeben.
ACHTUNG: Du musst alle 15 Punkte in der beschriebenen Reihenfolge vergeben.
Am Ende der Vorwahlstufe 1 wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für den Listenplatz 1 durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert und das ergibt den Punktezwischenstand für den Spitzenkandidaten bzw. die Spitzenkandidatin.
Analog dazu wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert, woraus sich der Punktezwischenstand aller weiteren Kandidat:innen ergibt.
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