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Neue Regeln für die Kurzzeitvermietung: Mehr Schutz für Wiener Wohnraum

Wohnraum in Wien muss in erster Linie den Menschen dienen, die hier leben und arbeiten. 

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Die Wiener Stadtregierung hat ein umfassendes Paket für strengere Regeln und wirksamere Kontrollmöglichkeiten bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Mit einem klaren und wichtigen Hintergrund: Um zu verhindern, dass Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden.

Aber warum war das notwendig? Bei der Reform der Kurzzeitvermietung geht es uns um ein faires Miteinander: Wer die eigene Wohnung während einer vorübergehenden Abwesenheit vermieten möchte, kann das weiterhin im Rahmen der 90-Tage-Regelung tun. Ein dauerhafter Entzug von Wohnraum durch die Umwandlung ganzer Gebäude oder einzelner Wohnungen in Beherbergungsstätten wird im gesamten Stadtgebiet gleichzeitig stärker eingeschränkt.

Transparenz durch ein verpflichtendes Register
Ein zentraler Baustein ist das neue Kurzzeitvermietungsregister. Es schafft klare Verhältnisse und macht nachvollziehbar, welche Wohnungen angeboten werden. Das erleichtert der Behörde die Überprüfung, ob bestehende Vorgaben eingehalten werden.

Zu einem funktionierenden System gehört auch, Verstöße wirksam zu ahnden. Für wiederholte Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen gelten künftig Mindeststrafen. Bei Verstößen gegen das neue Registergesetz drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß.

Wer die eigene Wohnung während des Urlaubs zeitweise vermietet, soll das auch weiterhin tun können. Gleichzeitig darf Wohnraum nicht dauerhaft durch die Umwidmung von Wohnungen oder gar ganzer Wohnhäuser in Beherbergungsstätten verloren gehen. Dafür braucht es klare, faire Regeln und eine wirksame Kontrolle.
Selma Arapović 

Klubobfrau und Wohnbausprecherin NEOS Wien

Die Einhaltung der Regeln kontrolliert das spezialisierte Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37). Das neun-köpfige Team deckt durch Internet-Recherchen sowie Kontrollen vor Ort illegale Vermietungen auf. Seit der Gründung des Referats im Juli 2024 sind bereits 2.484 Anzeigen bezüglich vermuteter illegaler Kurzzeitvermietung eingegangen. Das neue Register vereinfacht diese Kontrollarbeit maßgeblich.

Zeitplan für das Inkrafttreten
Das Registergesetz tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Für bereits inserierte Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende März 2027. Mit diesem Schritt stellen wir sicher, dass Umgehungen erschwert werden und der Wohnraum in Wien den Wienerinnen und Wienern erhalten bleibt.

 

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