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Auszeit-WG: Wien geht den richtigen Weg

Gericht bestätigt Linie der Wiener Auszeit-WG: Grünes Licht für geschlossene Unterbringung.

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Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Jugendkriminalität, der vom Gericht bestätigt wurde: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 23:00 bis 05:00 Uhr in der Wiener Auszeit-WG ist rechtlich zulässig, die Haustür darf da zugesperrt werden, außerhalb dieser Zeiten aber nicht. Ebenso ist das Zurückhalten bei akuter Gefährdung erlaubt. Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Bettina Emmerling sieht damit den geforderten Rückhalt für das Betreuungskonzept der Stadt gestärkt.

Es ist alternativlos, bei strafunmündigen Intensivtäter:innen, die hunderte Straftaten begangen haben und eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung darstellen, endlich die Türe zusperren zu dürfen.
Bettina Emmerling

Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin

Die Jugendhilfe braucht wirksame Handlungsspielräume, wenn strafunmündige Jugendliche eine Vielzahl an Straftaten begehen und eine unmittelbare Gefahr für ihr Umfeld darstellen. Der richterliche Beschluss war somit dringend notwendig, weil freiheitsbeschränkende Maßnahmen derzeit nur auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes gesetzt werden können, auf das sich die Auszeit-WG stützt.

Im nächsten Schritt fordert Bettina Emmerling eine bundesweite Lösung, die Auszeit-WGs in ganz Österreich ermöglicht und einen klaren rechtlichen Rahmen bietet. Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage ohne Ergebnis beschäftigt, stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis.

„Ich fordere einmal mehr eine neue bundesgesetzliche Grundlage und das Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind.“
Bettina Emmerling

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