
Wir machen Klimagesetz
Klarer und verbindlicher Rahmen für den Weg zur Wiener Klimaneutralität 2040
2024 war das mit Abstand heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen mit einem neuen Rekord an Tropennächten in Wien, in denen die Temperatur nicht mehr unter 20 Grad Celsius abgesunken ist. Dazu Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen und Hagel – in Abwechslung mit langen Dürreperioden.
All das zeigt: Es gilt, angesichts der Klimakrise keine Zeit zu verlieren, sondern rasch und effektiv zu reagieren. Das Ziel, das sich die Stadt Wien dabei gesetzt hat: Die Klimaneutralität bis 2040.

Bettina Emmerling
Die 3 Ks der Stadt Wien
Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und die klimaneutrale Verwaltung bis 2040 und baut auf den 3 Ks der Stadt Wien auf: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Gleichzeitig wird aber auch die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen und das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften betont.
So sieht das Klimagesetz in Wien aus
Das Wiener Klimagesetz startet nicht bei null – sondern bildet einen klaren und verpflichtenden Rahmen für ein großes Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die seitens der Stadt bereits gesetzt wurden: Sei es der Klimafahrplan, dessen Umsetzungsstrategien und Maßnahmen – oder auch das Klimabudget.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von drei Einheiten:
- der Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht.
- dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
- der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle – Klimaangelegenheiten
Folgende Maßnahmen sind geplant
- Klimafahrplan, der mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben wird
- Klimabudget, das seit 2020 einen Überblick über die priorisierten Klimamaßnahmen der Stadt bietet. Das Klimabudget bewertet Maßnahmen nach Klimakriterien und ordnet Verantwortungen und Klimaziele zu
- Klimacheck für Gesetze und Verordnungen
- Klimacheck für Bauvorhaben der Stadt Wien
- Klima-Allianzen, also Kooperationen der Stadt Wien mit in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen oder Organisationen.
Beteiligung und Rechtsschutz
Weitere wichtige Elemente des Wiener Klimagesetzes sind Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz. So ist beispielsweise eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Fortschreibung des Klimafahrplans verpflichtend. Weiters können Personen mit Wohnsitz in Wien und Umweltorganisationen auch einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplanes stellen, wenn die Frist von fünf Jahren überschritten werden sollte.
Das Wiener Klimagesetz wurde von den Expert:innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert:innen (Klimarat, insbesondere mit dem Advisory Board) erarbeitet.


