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Das kann das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz

Wir holen mehr Fachleute an die Seite der Kinder, machen Kinderschutz verpflichtend und sorgen dafür, dass Gefahren früher auffallen

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Wien bekommt ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz. Worum es im Kern geht, ist einfach: Kinder sollen besser geschützt werden, und wer mit ihnen arbeitet, soll Risiken früher erkennen und schneller handeln können. Die Novelle regelt, wer dabei welche Aufgabe hat – und schließt Lücken, die es bisher gab.

Mehr Fachleute für die Kinder

Bisher waren in der Kinder- und Jugendhilfe vor allem Sozialpädagog:innen im Einsatz. Künftig kommen verstärkt auch Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen dazu. Damit arbeiten unterschiedliche Professionen zusammen und können Kinder dort abholen, wo sie gerade Hilfe brauchen: Wir öffnen das Arbeitsfeld gezielt für zusätzliche qualifizierte Berufsgruppen.

Kinderschutz wird Pflicht

Was sich ebenfalls ändert Jede öffentliche und private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe muss künftig ein eigenes Kinderschutzkonzept haben. Darin steht, wie Risiken erkannt werden, welche Verhaltensregeln für die Mitarbeiter:innen gelten und wie bei einem Verdacht auf Gewalt oder Vernachlässigung vorzugehen ist.

Für die Umsetzung ist in jeder Einrichtung eine kinderschutzbeauftragte Person zuständig. Dadurch wird Kinderschutz verbindlich und nachvollziehbar – und hängt nicht mehr vom guten Willen Einzelner ab.

Gefahren früher erkennen

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind gefährdet ist, muss die Lage klar beurteilt werden können. Die Kinder- und Jugendhilfe bekommt dafür erweiterte Erhebungsrechte, etwa um Verletzungen mit Fotos zu dokumentieren. Eltern und Obsorgeberechtigte sind stärker zur Mitwirkung verpflichtet.

Außerdem werden die Sonderauskünfte aus Strafregister, Sexualstrafregister und Gewaltschutzdatei ausgeweitet. Geprüft werden können künftig nicht nur Personen, die Kinder regelmäßig betreuen, sondern auch Menschen aus dem näheren Umfeld – etwa Babysitter:innen, Nachhilfelehrer:innen oder neue Lebenspartner:innen. Damit der Informationsaustausch zwischen Behörden und Fachstellen reibungslos läuft, ist er jetzt klar geregelt und rechtlich abgesichert, ohne den Datenschutz auszuhebeln.

Klarheit für Kinder in Krisensituationen

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind gefährdet ist, muss die Lage klar beurteilt werden können. Die Kinder- und Jugendhilfe bekommt dafür erweiterte Erhebungsrechte, etwa um Verletzungen mit Fotos zu dokumentieren. Eltern und Obsorgeberechtigte sind stärker zur Mitwirkung verpflichtet.

Außerdem werden die Sonderauskünfte aus Strafregister, Sexualstrafregister und Gewaltschutzdatei ausgeweitet. Geprüft werden können künftig nicht nur Personen, die Kinder regelmäßig betreuen, sondern auch Menschen aus dem näheren Umfeld – etwa Babysitterinnen, Nachhilfelehrer oder neue Lebenspartner:innen. Damit der Informationsaustausch zwischen Behörden und Fachstellen reibungslos läuft, ist er jetzt klar geregelt und rechtlich abgesichert, ohne den Datenschutz auszuhebeln.

Mit der Novelle legen wir einen klaren Schwerpunkt auf multiprofessionelle Teams. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sollen verstärkt auch Psychologinnen, Psychologen und Psychotherapeutinnen und -therapeuten zum Einsatz kommen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. Dazu kommen verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen Einrichtungen.
Bettina Emmerling

Vizebürgermeisterin

Kinderschutz ist eine Aufgabe, bei der es keine halben Sachen geben darf. Mit diesem Gesetz bekommt Wien einen Rahmen, der mehr Fachwissen an die Seite der Kinder holt, klare Regeln für alle Einrichtungen schafft und Gefahren früher sichtbar macht. Das ist die Art von Reform, für die wir in der Stadtregierung arbeiten.

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